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Die Folgen

Die Fehlerhaftigkeit des ganzen Systems hat eine Reihe höchst unangenehmer Folgen. Eine davon ist in Deutschland Hartz IV.

Hartz IV und die Folgen

Vielleicht sollte der Titel dieses Abschnitts lauten: Hartz IV – der Sklavenmarkt? Nein, das ginge zu weit – jedoch weit entfernt sind die Folgen und Anwendungen dieses Systems nicht von einem Sklavenmarkt.

Die Arbeit, die ein Mensch mit einem 450/451 €-Job angenommen hat, grenzt tatsächlich  an eine moderne Form der Sklaverei. Warum?

Nach den rechtlich zulässigen Bedingungen kann der Arbeitgeber verlangen, dass ein(e) ArbeitnehmerIn mit sehr kurzer Ansagefrist „auf der Matte steht“, also eine kurze Zeit arbeiten darf (dafür natürlich auch einen Geldanspruch erwirbt, wenn auch nur einen kleinen) und dann aber nach Hause gehen darf). Das bedeutet aber nicht, dass die Person jetzt an einer anderen Stelle (bei einem anderen sogenannten Arbeitgeber) arbeiten könnte – nein, sie muss dem ersten Arbeitgeber zur Verfügung stehen, weil  der ja in der vereinbarten Frist erneut zur Arbeit rufen könnte. Wann er das genau tut, ist kaum vorhersagbar. Es ist also gar nicht möglich, einem anderen Arbeitgeber eine verlässliche Auskunft darüber zu geben, wann man zur Verfügung stehen würde. Es leuchtet ein, dass ein zweiter Arbeitgeber, dem man nicht verlässlich sagen kann, wenn man arbeiten könnte, sehr wahrscheinlich kein Interesse hat. Er möchte auch gerne die “Vorzüge”, die der erste Arbeitgeber genießt, nutzen.

Es besteht also nur in einem sehr eingeschränkten Umfang die Möglichkeit, irgendetwas zu planen. Weder ist es möglich, einem anderen potentiellen Arbeitgeber Zusagen für feste Arbeitszeiten zu machen, noch besteht die Möglichkeit, eine Fortbildung in Angriff zu nehmen mit (selbstverständlich) festen Teilnahmezeiten oder, nun allerdings auch aus Gründen der sogenannten Residenzpflicht, einen Freund in einer anderen Stadt zu besuchen.

Der Rahmen der persönlichen, rechtlichen und finanziellen Bewegungsfreiheit ist also in einem Maß eingeschränkt, dass man die Frage, ob die Würde des Menschen nicht verletzt oder doch etwas, ein „klitzekleines bisschen“, antastet wurde, zumindest in Erwägung ziehen könnte.

Schließlich ist die Person, die gerne arbeiten möchte oder sich fortbilden möchte, ja kein Strafgefangener oder Untersuchungshäftling. Das mag vielleicht im ersten Augenblick etwas übertrieben klingen. Wenn man allerdings vom Begriff des ALG-2-Empfängers (vulgo Hartz IV) einmal abstrahiert, dann würde man leicht feststellen, dass der Unterschied der Situation des Empfängers des Transfereinkommens ALG-2 zu der eines Strafgefangenen oder Untersuchungshäftlings eigentlich nur darin besteht, dass die Person, die Transfereinkommens ALG-2 erhält, nur die Freiheit hat, auf Leistungen zu verzichten, wenn sie sich dahin bewegt, wohin sie gerne möchte, um dann als Folge in Kauf zu nehmen, dass sie vielleicht auf der Straße landet oder womöglich in eine Situation kommt, in der man sogar verhungern könnte. Da könnte man vielleicht auf die Idee kommen, doch lieber ins Gefängnis zu gehen. Wahrscheinlich möchte aber kaum ein Mensch eine Straftat begehen, nur, um überleben zu können – oder? Tatsächlich gibt es das sogar.

Ich habe mit vielen Betroffenen über viele Jahre gesprochen und viele Fälle genauer studiert (manchmal konnte ich auch helfen, Willkür von Behörden abzustellen). Dass man sich kaum etwas leisten kann, kann man vielleicht sogar noch hinnehmen, wenn der Mensch nicht auch noch seine Freiheit verliert. Daran, die Freiheit zu verlieren, sind wir mit den Bedingungen der Residenzpflicht aber  zumindest sehr nahe dran, denn die Bewegungsfreiheit ist zumindest sehr stark eingeschränkt. Sie dürfte jedoch keinesfalls mehr eingeschränkt sein, als sie es wäre, wenn man einer “normalen” Arbeit nachginge.  Anders sähe ich das, wenn man die Person wirklich in einer echten Ausbildungsmaßnahme fördern würde und ein ordentliches Gehalt zahlen. (Keine echte Ausbildungsmaßnahmen sind 1€ “Jobs” oder “Unterrichtung”, wie man mit Spielgeld Einkaufen geht oder zum Bemalen von Weihnachtsmännern geschickt wird).

Schauen wir uns doch einmal an, was ein ALG-2-Transfereinkommen die Gesellschaft wirklich kostet.

Von den rund 400 € Transfereinkommen zahlt die betroffenen Person immerhin rund 80 € Verbrauchsteuern wieder zurück. Darüber hinaus beteiligt sie sich durch ihre Einkäufe an den Erwerbsmöglichkeiten der jeweiligen Unternehmer, die dann ihrerseits wiederum Einkommensteuer bezahlen. Wenn man das einmal unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, dann bekommt unsere betroffene Person also tatsächlich viel weniger, als es zunächst den Anschein hat.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass durch die Arbeit (zu einem Hungerlohn) der betroffenen Person der Profit des Arbeit“gebers“ beträchtlich gesteigert wird und der damit höhere Einkommensteuer bezahlt, könnte es unter dem Strich sogar sein, dass die ALG-2 Bezüge für die öffentliche Kasse ein Null-Summen-Spiel sind. Der größte Aufwand würde, so gesehen, dann wahrscheinlich darin bestehen, dass die Verwaltung dieses ALG-2-Systems mehr kostet, als es wirtschaftlich vernünftig wäre. Die Alternative wäre ein Grundeinkommen (in welcher Form auch immer).

Man kann, aber nur theoretisch, mit dem wenigen Geld auskommen. (Das betrifft genauso Menschen, die den ganzen Tag einen Gelderwerbsplatz besuchen und dennoch manchmal sogar noch etwas weniger zur Verfügung haben, die oft viel mehr verdienen, als sie bekommen.) Das Problem ist, einerseits, dass man sehr viel und sehr genau rechnen muss und andererseits keine, aber absolut keine Störung auftreten darf – die Folgen einer solchen Störung zu beheben, dafür reicht die Liquidität dann nicht. Im Grunde müsste man eine doppelte Buchführung anfertigen und ständig seine Finanzplanung überprüfen – das schafft kaum ein mittelständischer Betrieb ordentlich – oder nur mir hohem Aufwand.
Diejenigen, die meinen, sie könnten gar nicht in die Lage eines ALG-II-Leistungsempfängers kommen, irren – das kann ganz schnell gehen.

Es könnte sogar sein (jetzt werde ich etwas polemisch), dass die eigentlichen Hilfeempfänger nicht die betroffene Person selbst ist, sondern die Verwalter der prekären Situation unseres “Protagonisten”. Vielleicht brauchen diese Verwalter solche Betroffenen ja auch als Katalysator für ihre Geldbezüge und sorgen absichtlich oder intuitiv für übermäßige (eigene) Beschäftigung? (Beschäftigung stiftet keinen Nutzen aus sich selbst heraus.) Das müsste man vielleicht einmal  genauer untersuchen und nachrechnen.

Wenn also von “Sozialschmarotzern” gesprochen wird, sind es ganz bestimmt nicht Menschen, die in prekären Situationen sind und nicht einmal Gelegenheit haben, etwas zu tun, um eine  Anerkennung für Leistung durch Mitmenschen erreichen zu können – denn genau das möchte (fast) jeder Mensch: Anerkennung – als ein nützliches Mitglied der Gesellschaft gelten und ein gutes Selbstwertgefühl, Achtung und Respekt erreichen. Bei 5-6 Millionen arbeitsfähigen Nicht-Erwerbstätigen (das Wort “Arbeitsloser” gefällt mir nicht) und viel weniger tatsächlich vorhandenen Erwerbsarbeitsplätzen, kann das auf dem Weg der Erwerbsarbeit gar nicht für jeden, der Willens ist, zu arbeiten, erreicht werden.

Die eigentlichen Sozialschmarotzer sind Empfänger von übermäßig [sic!] hohen leistungslosen Einkommen (das sind nicht z.B . Rentner oder Menschen, die vielleicht aus der Vermietung eines einzigen Hauses ein moderates, gutes, vielleicht sogar hohes Einkommen erzielen oder etwa Sparer, die 0,01% Zinsen erhalten) – gemeint sind vielmehr: Erben großer Vermögen, Empfänger von hohen Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Mietzinsen).

In diesem Zusammenhang sollte man einmal auch einen weiteren Gesichtspunkt betrachten:

Wenn ein gut situiertes kinderloses Ehepaar, das aufgrund des sogenannten Ehegattensplittings (übrigens ein Relikt aus dem „tausendjährigen Reich“, allerdings mit der Intention, möglichst viele Kinder für den Soldatennachwuchs auf die Welt zu bringen und nicht, um gutsituierte kinderlose Ehepaare zu subventionieren) schon in einer Höhe durch den Steuervorteil subventioniert wird, die die Bezüge eines ALG 2-Empfängers um ein Vielfaches übersteigen, an einem Abend in die Oper geht und zwei Eintrittskarten kauft, dann haben diese Leute (denen ich das Vergnügen gönne) schon an diesem einen einzigen Abend in wenigen Stunden schon mehr an öffentlichen Mitteln „verbraten“, als ein ALG 2-Hilfeempfänger im ganzen Monat erhält – und zwar vor Steuern (siehe oben). Jetzt wissen Sie ungefähr, wie hoch Opernkarten durch öffentliche Mittel für Leute subventioniert werden, die keine Mühe hätten, auch ohne Subvention in die Oper zu gehen. Oder glauben Sie, dass jemand, der 200.000 € im Jahr netto zur Verfügung hat, wegen einer Opernkarte, die statt 60 € 260 € kosten würde, deshalb nicht in Oper gehen würde? Es würden dieselben Menschen in die Oper gehen und es würden dieselben Menschen nicht in die Oper gehen.

Und der Gesetzgeber maßt sich an, den Menschen in prekärer Lage Geld für angebliche „Missetaten“ als Sanktion abzuziehen zu lassen und Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe zu erbringen und damit die Gefahr von Obdachlosigkeit heraufzubeschwören und in der Folge damit die kommunale Kasse zu belasten – im günstigsten Fall nur fahrlässig.

Ein Mensch, der möglicherweise unter seiner Situation sehr leidet und dann einen umfangreichen Papierwust, der automatisch von Computern in beliebiger Menge erzeugt wird,  vom sogenannten “Jobcenter” erhält und damit alleine gelassen wird, gerät u.U. schon allein aufgrund der psychischen Belastung in die Situation, dass er vielleicht gar nichts mehr tut. Die Folgen aus einem solchen Unterlassen (das man aber aufgrund der Lage dieses Menschen nicht als schuldhaft einordnen könnte) können allerdings dramatisch sein. Ich habe solche Bescheide gesehen – ohne eine gute Allgemeinbildung und teilweise spezielle juristische Fähigkeit oder buchhalterische Kenntnisse kann man das Material nicht ohne weiteres bewerten. Das können, in vielen Fällen, ganz offensichtlich viele Sachbearbeiter in den sogenannten “Jobcentern” auch nicht .

Dann aber auf den armen Menschen mit Fingern (nicht nur als Metapher) zu zeigen und zu bemerken: „Ja, warum hat er denn seine Rechte nicht wahrgenommen?“ oder –„selbst schuld“ – wäre ein unerträgliches Maß an Zynismus.

Und die Wurzel allen Übels ist und bleibt ein Geldsystem, das schlicht und einfach asozial ist.

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